Einzelförder-/Sonderprogramme
Für spezielle und besondere Projekte, die nicht über die Förderprogramme proKlima-Altbau, proKlima-Neubau, proKlima-Erneuerbare, proKlima-Schulen, proKlima-Kraft-Wärme-Kopplung oder proKlima-Nichtwohngebäude abgedeckt werden, besteht die Möglichkeit einen Einzelantrag bei proKlima zu stellen. Mit dem Projekt muss ein Beitrag zur Einsparung von Primärenergie, CO2 und sonstiger klimaschädlicher Gase und/oder zur Nutzung regenerativer Energien sowie der effizienten Energieanwendung erzielt werden. Es werden nur zusätzliche Maßnahmen zum Klimaschutz finanziert, die ohne den enercity-Fonds proKlima wirtschaftlich nicht realisierbar wären oder zu denen die Antragsteller nicht bereits durch Gesetze, Verträge oder andere zwingende Vorgaben ohnehin verpflichtet sind.
Über die Bewilligung des Einzelantrages entscheiden Kuratorium und Beirat in ihren Sitzungen, die in der Regel im Frühjahr und im Herbst stattfinden, vorbehaltlich ausreichender Finanzmittel. Der Bewertung des Einzelantrages liegen vier Kriterien zu Grunde:
- CO2-Effizienz
- absolute jährliche CO2-Reduktion
- Multiplikatorwirkung
- Markteinführung neuer Technologien
pdf-Download »Leitlinie für E-Anträge« (89.02 kB)

