Technische Anforderungen

Expertenberatung und Serviceangebote

EnergieLotse Gebäudehülle

Bei proKlima gelistete EnergieLotsen Gebäudehülle erbringen die förderbaren Leistungen bei der Modernisierung der Gebäudehülle. Die förderfähigen Beratungsleistungen und die Zulassungsvoraussetzungen für die EnergieLotsen Gebäudehülle sowie die Liste der zugelassenen Personen sind auf unserer Internetseite verfügbar.

Qualitätssicherung "Innendämmung"

Die Qualitätssicherung „Innendämmung" umfasst eine Bestandsaufnahme, bauphysikalische Berechnungen sowie die Kontrolle der Ausführung. Sie wird von erfahrenen, bei proKlima als Qualitätssicherer „Passivhaus-Gebäudehülle" gelisteten Personen durchgeführt. Die Liste der Personen sowie die Beschreibung des genauen Prüfumfangs sind in der Geschäftsstelle proKlima erhältlich.

Qualitätssicherung "Luftdichtheit"

Die Qualitätssicherung „Luftdichtheit" umfasst die Durchführung eines Luftdichtheitstests und die Anfertigung eines Leckageprotokolls. Es wird nur eine Messung pro Wohnung gefördert. Wiederholungsmessungen, zum Beispiel nach erfolgter Nachbesserung, sind nicht förderfähig. Ein Bonus wird ausgezahlt, wenn ein Messwert von n50 ≤ 3,0 h-1 für Gebäude mit Fensterlüftung oder von n50 ≤ 1,5 h-1 für Gebäude mit Lüftungsanlagen erreicht wird.

PV-Lotse

Die Beratung für den Bereich „Technik und Installation" muss von einem bei proKlima gelisteten PV-Lotsen durchgeführt werden. Die Beratungen zu „Steuern und Recht" und „Statik" können durch frei gewählte Expertinnen und Experten erbracht werden. Der Nachweis über die förderfähigen Beratungsleistungen und geklärten Fragestellungen erfolgt über einen Bericht oder mindestens als erläuterte Position innerhalb der zur Auszahlung vorzulegenden Rechnung. Die förderfähigen Beratungsleistungen und die Zulassungsvoraussetzungen für die PV-Lotsen sowie die Liste der zugelassenen Personen sind auf unserer Internetseite verfügbar.

HeizungsLotse

Ein bei proKlima gelisteter HeizungsLotse erbringt die förderbaren Leistungen zur Heizungserneuerung oder Betriebsoptimierung. Die förderfähigen Beratungsleistungen und die Zulassungsvoraussetzungen für die HeizungsLotsen sowie die Liste der zugelassenen Personen sind auf unserer Internetseite verfügbar. Bei Nichtwohngebäuden kann die Beratung nur für beheizte oder gekühlte Gebäude gefördert werden.

EnerPHit - Komplettmodernisierung

Nachweisverfahren

Es sind die aktuellen Zertifizierungsbedingungen des Passivhaus Instituts für den Standard „EnerPHit" einzuhalten. Der Nachweis kann über das Energiebedarfsverfahren oder über das Bauteilverfahren erfolgen.

Qualitätssicherung

Die Inanspruchnahme der Qualitätssicherung EnerPHit Komplettmodernisierung ist Voraussetzung der Förderung. Die Qualitätssicherungen sind von bei proKlima zugelassenen Personen durchzuführen. Die Beschreibung des genauen Prüfumfangs und die Zulassungsvoraussetzungen für die Qualitätssicherung sowie die Liste der zugelassenen Personen sind auf unserer Internetseite verfügbar.

Baulicher Wärmeschutz

Die Verluste über Wärmebrücken sind sorgfältig zu minimieren.

Luftdichtheit

Das Gebäude muss bei einem Luftdichtheitstest den Messwert von höchstens n50= 1,0 h-1 erreichen. Es dürfen keine größeren Einzelleckagen vorhanden sein.

Die Förderkriterien können über zwei Wege erreicht werden:

Energiebedarfsverfahren

Maximaler Heizwärmebedarf: 25 kWh/(m²a)

Bauteilverfahren

Im Bauteilverfahren sind folgende Grenzwerte einzuhalten:

  • Opake Gebäudehülle von außen: maximal U-Wert 0,15 W/(m²K)
  • Opake Gebäudehülle von innen: maximal U-Wert 0,35 W/(m²K)
  • Passivhaus-Fenster: maximal U-Wert 0,8 W/(m²K)
  • Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung:
    der Wärmebereitstellungsgrad von mindestens 75 Prozent sowie
    der Betrieb mit Gleichstrommotoren sind zu bestätigen

Nachhaltige Gebäudedämmung

Voraussetzung der Förderung ist, dass für das zu fördernde Bauteil ausschließlich Dämmstoffe mit natureplus-Zertifikat oder dem Prüfsiegel vom Institut für Baubiologie in Rosenheim eingesetzt werden. Die Zertifizierungsanforderungen und die Produktdatenbanken finden Sie auf der jeweiligen Internetseite oder auf www.proKlima-hannover.de. Mit dem Qualitätszeichen natureplus werden Bauprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen, unbeschränkt verfügbaren mineralischen Rohstoffen und Sekundärrohstoffen ausgezeichnet. Das Prüfsiegel vom Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH zertifiziert Produkte, die den Forderungen der Wohngesundheit und des Umweltschutzes gerecht werden.

Für den Fall, dass vorhandene Dämmung für das Erreichen des U-Wertes weiter genutzt werden soll, ist der Bauteilaufbau vor der Beauftragung mit proKlima abzustimmen. Die Qualität und Dicke des vorhandenen Dämmstoffs sind dann in jedem Fall nachzuweisen (gegebenenfalls Foto, aus dem die Dicke des Dämmstoffs hervorgeht, oder vorhandene Baubeschreibung). 

Bei nicht wärmebrückenarm ausgeführten Bauteilanschlüssen kann der Förderbetrag gekürzt werden.

Dachdämmung

Der U-Wert des Daches beträgt höchstens 0,14 W/(m²K). Die Dämmung der Dachschräge über nicht ausgebautem Dachraum (Trockenboden) ist nicht förderfähig. Eine Kumulierung mit der Dach-Solar-Richtlinie der Region Hannover ist nicht möglich.

Wärmegedämmter Dachgeschossausbau

Ein Dachgeschoss wird zum Wohnraum ausgebaut. Alle Außenbauteile sowie Bauteile zu unbeheizten Räumen werden vollständig gedämmt: U-Wert Dachschräge höchstens 0,14 W/(m²K), U-Wert Außenwände höchstens 0,18 W/(m²K) bei Außendämmung oder 0,35 W/(m²K) bei Innendämmung. Es werden nur Dämmmaßnahmen gefördert, für die eine Luftdichtheit von n50 ≤ 3,0 h-1 für Gebäude mit Fensterlüftung und von n50 ≤ 1,5 h-1 für Gebäude mit Lüftungsanlagen in der modernisierten, gedämmten Gebäudehülle nachgewiesen wird. Eine Kumulierung mit der Dach-Solar-Richtlinie der Region Hannover ist nicht möglich.

Wärmedämmung der Außenwand von außen

Der U-Wert der Außenwand beträgt höchstens 0,18 W/(m²K).

Wärmedämmung der Außenwand von innen

Der U-Wert der Außenwand beträgt höchstens 0,35 W/(m²K). Die Inanspruchnahme der Qualitätssicherung „Innendämmung" ist Voraussetzung der Förderung.

Neue Fenster

Bei nicht wärmebrückenarm ausgeführten Bauteilanschlüssen kann der Förderbetrag gekürzt werden.

Passivhaus-Fenster

Der U-Wert des Gesamtfensters (Rahmen, Verglasung und Glas-Abstandhalter) beträgt höchstens 0,8 W/(m²K) nach DIN EN ISO 10077-1.

Fenster im Denkmal

Der U-Wert des Gesamtfensters (Rahmen, Verglasung und Glas-Abstandhalter) beträgt höchstens 1,0 W/(m²K) nach DIN EN ISO 10077-1.

Fenster aus Holz oder Holz-Alu

Es gelten die gleichen U-Wert-Anforderungen wie bei Passivhaus-Fenstern und Fenstern im Denkmal. Fenster aus Tropenholz sind von der Förderung ausgeschlossen. Für das verwendete Holz muss eine FSC-Zertifizierung vorliegen.

Erneuerbare Wärmeerzeugung

Grundsätzlich gelten die Förderbedingungen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG-EM), deren Einhaltung durch den Fördermittel-Auszahlungsbescheid nach BEG (BAFA oder KfW) nachzuweisen ist. Bei Inanspruchnahme der Bundesförderung BEG-EM bezuschusst proKlima maximal bis zum möglichen BEG-EM-Höchstsatz von 60 Prozent mit Abzug von 5 Prozent zur Durchführung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die förderfähigen Kosten werden nach den Regeln der BEG-EM ermittelt. Aufbauend auf den Anforderungen der BEG sind zusätzliche proKlima-Förderbedingungen einzuhalten. Die darüber hinausgehenden Anforderungen von proKlima sind nachfolgend getrennt in allgemeine und spezifische, auf den unmittelbaren Fördergegenstand bezogene Anforderungen dargestellt.

Allgemeine Anforderungen

Die Förderung für Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen und den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz gelten nur für die erstmalige Umsetzung. Solarwärme- und Wärmepumpenanlagen sind auch in der Nachrüstung förderfähig, allerdings nicht in Kombination mit der Weiternutzung oder dem Einsatz neuer ölversorgter Wärmeerzeuger. Ebenso sind die dezentralen Wärmeerzeuger nur förderfähig, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht nicht vertretbar ist.

Optimierung der Heizungsanlage

Die Optimierung der Heizungsanlage umfasst bei allen Förderbausteinen den hydraulischen Abgleich, abweichend von der BEG-EM-Förderung, nach Verfahren B des VdZ-Forums für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. Die je Wärmeerzeuger geltenden Regelungen, Arbeitsschritte und Dokumentationen sind unter den spezifischen Anforderungen aufgeführt.

Wärmespeicher und -verteilung

proKlima fördert den Einbau besonders verlustarmer Wärmespeicher im Zusammenhang mit optimierter Wärmeverteilung und dem erstmaligen Einbau von Solarwärme-, Wärmepumpen- oder dem Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz. Förderfähig sind Wärmespeicher, die die Anforderungen der Energieeffizienzklassen A oder B nach den EU Verordnungen Nr. 811 bis 814/2013 erfüllen oder auf der aktuellen Speicherliste von proKlima veröffentlicht sind. Alle zur Heizungsanlage zählenden Wärmespeicher sind förderfähig. Speicheranschlüsse und weitere Komponenten müssen optimal gegen Wärmeverluste geschützt sein. Alternativ zu einem effizienten Speicher kann auch eine weitere Wärmedämmung montiert werden (Einhausen des Speichers). Bei Bedarf fordern Sie die Vorgaben bei proKlima an. Vor dem Anbringen einer zusätzlichen Wärmedämmung sind die zulässigen Umgebungsbedingungen des Speicherherstellers zu prüfen.

Einbau von Messtechnik

Der Einbau von einfacher Messtechnik zur Ertrags- und Verbrauchsbewertung ist Fördervoraussetzung. Grundsätzlich vorhandene oder geräteinterne Sensorik kann genutzt werden, sofern die proKlima-Qualitätskriterien an die Sensorik erfüllt werden. Für den Einbau von Messtechnik ist der proKlima-Leitfaden „Messtechnik" zu beachten, der mit der Bewilligung versendet wird. proKlima stellt zur Erfassung und Auswertung der Messdaten ein kostenloses Webtool, das proKlima-Energiesparkonto, zur Verfügung. Informationen zum proKlima-Energiesparkonto sind auf unserer Internetseite verfügbar.

proKlima-Energiesparkonto

Die erstmalige Einrichtung eines persönlichen proKlima-Energiesparkontos erfolgt durch die Antragstellenden. Der proKlima-Leitfaden „Energiesparkonto" erläutert die richtige Vorgehensweise. proKlima bietet hierfür auch seine Unterstützung an.

Die Nutzung des kostenlosen Energiesparkontos ist nicht vorgeschrieben. Sie ist aber hilfreich, sofern eine Anlagenbewertung durch proKlima nach einem Messjahr gewünscht wird. Dazu sollten die Hinweise aus dem proKlima-Leitfaden „Messtechnik" beachtet werden. Die Dateneingabe erfolgt in der Regel monatlich. Beachten Sie bitte, dass die Auswertung der Daten nur dann sinnvoll und aussagekräftig ist, wenn diese möglichst exakt am Monatswechsel erfasst werden. Als Bonus für die Nutzung des Energiesparkontos erhalten Sie in den ersten beiden Jahren die Freischaltung von zusätzlichen Analyseverfahren für die Anlagentechnik.

Wärmepumpe

Die Förderung der Wärmepumpe erfolgt nach den Regelungen der BEG-EM. Dabei beträgt die thermische Leistung der Wärmepumpe bei Hybridanlagen mindestens 25 Prozent der Gebäudeheizlast. Die Bewertung der Effizienz von Wärmepumpen erfolgt nach den Regelungen der BEG-EM über die „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz" ηs (=ETAs) aus der Öko-Design-Richtlinie. Die geforderten Kennwerte sind in einer Tabelle für verschiedene Bedingungen dargestellt. Alle in der Liste zur BEG-EM beziehungsweise des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgeführten Wärmepumpen erfüllen diese Anforderungen. Aus diesen Kennwerten lassen sich auch die in etwa geforderten Jahresarbeitszahlen ableiten. Nachfolgend ist exemplarisch erläutert, wie diese Werte ermittelt werden. Der Nachweis ist nicht erforderlich, ermöglicht aber die Einordnung zu den Kennwerten, die in den zurückliegenden Jahren üblicherweise verwendet wurden. Der ETAs-Wert berechnet sich nach EN 14825 durch Division des SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) mit dem Primärenergiefaktor für den europäischen Strommix, der derzeit bei 2,5 liegt. Für die laut BEG-EM geforderten ETAs-Kennwerte bedeutet das, dass diese durch 2,5 zu teilen sind, um eine Jahresarbeitszahl zu erhalten. Beispiel: Für die Wärmequelle Luft ist bei 35 Grad Celsius Vorlauftemperatur ein ETAs von 135 Prozent gefordert. Multipliziert man also diesen Wert 1,35 mit dem Primärenergiefaktor 2,5, so erhält man 3,375 als Jahresarbeitszahl Kennwert. Dies hilft bei der Einordnung der nun vorgeschriebenen Effizienz der Raumheizung.

Die Wärmepumpe muss mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden. Dies kann über einen entsprechenden Stromtarifvertrag erfolgen oder aus einer eigenen gebäudenahen Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Die messtechnische Erfassung des Stromverbrauchs der Wärmepumpe und der abgegebenen Wärme an Raumheizung und Trinkwarmwasser ist Fördervoraussetzung, beachten Sie hierzu bitte den proKlima-Leitfaden „Messtechnik".

Anforderungen zur Optimierung der Heizungsanlage

Wärmepumpen (monovalent; Luft/Wasser, Sole/Wasser)

Die Auslegungsvorlauftemperatur darf 45 Grad Celsius nicht überschreiten. Die installierten Raumheizflächen müssen die Raumheizlast bei der maximal zulässigen Auslegungsvorlauftemperatur abdecken können.

Wärmepumpen (Hybride; Gas-Brennwert mit Luft/Wasser)

Die Auslegungsvorlauftemperatur darf 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Die installierten Raumheizflächen müssen die Raumheizlast bei der maximal zulässigen Auslegungsvorlauftemperatur abdecken können.

Solarwärme

Die messtechnische Erfassung des Solarertrags und des Warmwasserverbrauchs ist Fördervoraussetzung, beachten Sie hierzu bitte den proKlima-Leitfaden „Messtechnik". Die Förderung der Solarwärmeanlage erfordert eine Auslegung nach der Richtlinie der Bundesförderung BEG-EM, die nachfolgend anhand eines Beispiels erläutert wird. Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

  • Die thermische Leistung der Solarwärmeanlage muss mindestens 25 Prozent der Heizlast des versorgten Gebäudes betragen.
  • Die Gebäudeheizlast ist bevorzugt nach DIN EN 12831 zu ermitteln, „überschlägige" Verfahren in Anlehnung an diese Norm sind ebenfalls zulässig.
  • Zur Berechnung der Heizleistung einer Solarwärmeanlage ist für
    alle förderfähigen Kollektortechnologien eine pauschale Kollektorleistung von 635 Watt pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche anzusetzen.

Berechnungsbeispiel

Einfamilienhaus, ermittelte Gebäudeheizlast 20 Kilowatt

  • 25 Prozent der Gebäudeheizlast 20 Kilowatt: –> 5 Kilowatt Solarwärmeleistung gefordert
  • dividiert durch die pauschale Kollektorleistung von 635 Watt je Quadratmeter: –> 7,87 Quadratmeter Bruttokollektorfläche

Bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche gelten diese vereinfachten Auslegungsregeln nicht mehr, die Anlagenplanung muss anhand einer Systemsimulation erfolgen.

Anforderung zur Optimierung der Heizungsanlage

Solarwärme-/Hybridanlagen

Optimierte Systemauslegung mit folgenden Anforderungen im Auslegungsfall:

  • Die Auslegungsvorlauftemperatur darf 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Die installierten Raumheizflächen müssen die Raumheizlast bei der maximal zulässigen Auslegungsvorlauftemperatur abdecken können.
  • Die Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf beträgt mindestens 15 Grad Celsius.
  • Zur Gewährleistung einer guten Regelbarkeit darf ein Heizkörper- Volumenstrom von 10 Litern pro Stunde nicht unterschritten werden. Hiervon ausgenommen sind Räume mit kleiner Heizlast von höchstens 300 Watt (zum Beispiel Flur oder Gäste-WC).

Wärmenetzanschlüsse

Die Förderung der Nah- und Fernwärmenetze erfolgt nach den
Regelungen der BEG-EM. Ferner gilt:

  • Nahwärmenetze müssen mindestens 75 Prozent Deckung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und/oder erneuerbaren Energiequellen vorweisen.
  • Bei notwendigem, zusätzlichem Leitungsausbau ist Fördervoraussetzung, dass das Anschlusspotenzial für eine zentrale Versorgungsstruktur in ihrem Umfeld ausreichend ist. Sofern das anzuschließende Objekt nicht im potentiellen Fernwärmeausbaugebiet der Landeshauptstadt Hannover liegt (Ergänz. 3/22) , ist Einhaltung des Verteilnetzverlustkriteriums aller anschließbaren Gebäude von maximal 15 kWh/m²a beheizte Nutzfläche ist nachzuweisen (Hinweise zur Berechnung sind bei Bedarf bei proKlima erhältlich).

Anforderung zur Optimierung der Heizungsanlage

Wärmenetzanschluss

Die Optimierung der Heizungsanlage umfasst den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B des VdZ-Forums für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V

Innovationsbonus Wärmenetze und Heizungsoptimierung für bestehende Wärmenetzanschlüsse

Optimierte Systemauslegung mit folgenden Anforderungen im Auslegungsfall für die Kundenanlage:

  • Die Auslegungsvorlauftemperatur darf 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Die installierten Raumheizflächen müssen die Raumheizlast bei der maximal zulässigen Auslegungsvorlauftemperatur abdecken können.
  • Zur Gewährleistung einer guten Regelbarkeit darf ein Heizkörper-Volumenstrom von 10 Litern pro Stunde nicht unterschritten werden. Hiervon ausgenommen sind Räume mit kleiner Heizlast von höchstens 300 Watt (zum Beispiel Flur oder Gäste-WC).
  • Alternativ kann eine lastgang- und temperaturoptimierte Regelung der Wärmenetzanlage durch intelligente Fernwärme-Hauszentralen erfolgen. Dabei müssen in mehr als 50 Prozent der Wohneinheiten Temperatur- und Feuchtesensoren, die durch eine Analyse des individuellen Nutzerverhaltens Einfluss auf das Regelverhalten der künstlichen Intelligenz nimmt, installiert werden.

Abschieds-Bonus Gas-Etagenheizung

Der Abschieds-Bonus Gas-Etagenheizung gilt nur in Verbindung mit einem neuen Wärmenetzanschluss (Fern- oder Nahwärme) im Sinne dieser Richtlinie. Die Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer weisen das Alter der Gas-Etagenheizung bereits bei Antragstellung nach, zum Beispiel durch die Bescheinigung der letzten Messung nach 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes) oder der Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO). Alternativ kann eine Fotografie des Typschilds oder der Rechnung zur Installation eingereicht werden.

SolarStromDach

proKlima fördert den Einbau neuer Solarstromanlagen (Photovoltaikanlagen) ab mindestens 2 Kilowatt Peak (kWp) auf bestehenden Wohngebäuden. Auch die Erweiterung bestehender Solarstromanlagen auf Dächern von Wohngebäuden ist förderfähig, sofern die neu zugebaute Leistung mindestens 2 Kilowatt Peak beträgt. Ebenso können die Dächer gebäudenaher Carports oder Garagen mit berücksichtigt werden, sofern das Wohngebäudedach bereits voll belegt ist (Bewertung mithilfe des DachVollToll Rechners). Norddächer mit bis ±70 Grad Abweichung von Norden sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Förderbedingungen sind für alle Solarstromanlagen zu beachten:

  • Alle Komponenten der Photovoltaikanlagen müssen von einer anerkannten Prüfstelle nach aktuell gültigen nationalen und internationalen Normen geprüft sein, die Module müssen über die Prüfzertifikate IEC 61215 und IEC 61730 verfügen.
  • Steckerfertige Solarstromanlagen (sogenannte Balkonanlagen) sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Bei Anbindung an das örtliche Stromnetz sind die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers einzuhalten und durch Vorlage eines Inbetriebsetzungsprotkolls nach der aktuell gültigen VDE-AR-N 4105 nachzuweisen.
  • Es dürfen nur zugelassene Geräte und Materialien mit CE-Norm, VDE- oder ähnlichen Prüfzeichen verwendet werden.
  • Die auszuführenden Arbeiten müssen durch einen fach- und sachkundigen Betrieb mit Netzzugangsberechtigung (Elektrohandwerksbetrieb, Industriebetrieb, Ingenieurbüro oder andere) umgesetzt werden.
  • Ein Nachweis über den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen für den Reststrombezug ist einzureichen.
  • Bestehende Solaranlagen (insbesondere auch Solarwärmeanlagen) müssen weiter betrieben werden.
  • Sonstige nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude oder gewerblich genutzte Nebengebäude, auch an ein Wohngebäude angrenzende, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Eine Kumulierung mit der Dach-Solar-Richtlinie der Region
    Hannover ist nicht möglich. 

Bonus DachVollToll

Für die Förderung der Dachvollbelegung gilt ebenso die Mindestleistung von 2 Kilowatt Peak. Norddächer mit bis ±70 Grad Abweichung von Norden sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Ermittlung der Vollbelegung einer Dachfläche erfolgt mit dem proKlima DachVollToll-Rechner.

Basis für die Berechnung ist das Solarkataster der Region Hannover, das allen Hausbesitzern und Hausbesitzerinnen ermöglicht, die maximal mögliche Leistung einer Solarstromanlage auf ihrem Hausdach zu ermitteln. Die im Solarkataster gezeigten Leistungen beziehen sich auf nach Süden ausgerichtete Solarstrommodule. Mögliche Leistungen für Solarstromanlagen auf Flachdächern mit einer Ost-West-Ausrichtung sind über den Ertragsrechner Photovoltaik des Solarkatasters zu ermitteln. Diese maximal mögliche Leistung geht als Eingangsgröße in das proKlima Berechnungstool ein. Mit diesem wird dann die für die proKlima Förderung maßgebende Mindestleistung für die Solarstromanlage berechnet. Sofern für das Gebäudedach über das Solarkataster keine Bewertung für eine Solarstromanlage möglich ist oder die Ermittlung der Leistung mit dem proKlima-Berechnungstool unplausibel erscheint, wenden Sie sich bitte direkt an proKlima.

Bonus SolarMieterStrom

Die Solarstromanlage befindet sich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang ohne Nutzung des öffentlichen Netzes. Die Verbindung von Gebäuden zu einem Mieterstromprojekt in einer Block- oder Reihenstruktur ist zulässig. Fördervoraussetzung ist, dass der günstigste ortsübliche Grundtarif im Mieterstrom Arbeitspreis zum Zeitpunkt der Antragstellung um mindestens 1ct/kWh (brutto) unterschritten wird und der Mieterstrom Grundpreis höchstens dem Stromgrundpreis des genannten Tarifs entspricht. Die Preise des Mieterstromtarifs dürfen in der Lieferdauer von mindestens zwei Jahren nicht steigen. 

Zum Nachweis sind neben den Schlussrechnungen das Messkonzept und ein Muster für den Mieterstromvertrag einzureichen. Zum Nachweis eingereichte Rechnungen der Fachbetriebe müssen die Positionen Montage und Inbetriebnahme enthalten.

SolarStromFassade (BiPV)

Die Komponenten der Fassaden-Photovoltaikanlagen müssen von einer anerkannten Prüfstelle nach aktuell gültigen nationalen und internationalen Normen geprüft sein und den gültigen bauaufsichtlichen Nachweisen für Deutschland entsprechen. Diese Nachweise sind spätestens mit der Auszahlungsanforderung vorzulegen. 

Zur Gewährung des höheren Fördersatzes muss eine „fassadenintegrierte Lösung" umgesetzt werden.

PV-Flächen, die zum Nachweis von gesetzlichen Anforderungen auch im Zusammenhang mit der Einhaltung des GEG bei Neubauten herangezogen werden, werden nicht gefördert.

Es werden keine nach Norden (bis ±70 Grad Abweichung von Norden) ausgerichteten Fassaden gefördert. Der Nachweis eines Mindestertrags für die einzelnen Flächen (Ost- oder West Ausrichtung:
90 kWh/(m²a), Süd-Ausrichtung: 120 kWh/(m²a)) ist mithilfe von geeigneten Simulationsprogrammen zu führen und bei der Beantragung vorzulegen.

Die Förderung SolarStromFassade ist kombinierbar mit:

  • dem Bonus SolarMieterStrom
  • den Förderangeboten Gebäudehülle
  • den Förderangeboten erneuerbare Wärmeerzeugung

BürgerSolar

Es gelten die technischen Anforderungen des Förderangebots
SolarStromDach, jedoch werden mit dem Förderangebot BürgerSolar ausschließlich Solarstromanlagen auf öffentlichen Gebäuden gefördert. Als öffentliche Gebäude gelten hier bestehende Gebäude älter als fünf Jahre mit mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr (nach GEG §80, Nr.7).

proKlima fördert BürgerSolar-Anlagen, bei denen mindestens 70 Prozent Investbeteiligung durch und mit mindestens zehn Bürgerinnen und Bürgern finanziert wird. Das Förderangebot BürgerSolar ist ausschließlich mit dem Förderangebot PV-Lotse kumulierbar.

SolarGrünDach

Die Solaranlage und die Gründachfläche dürfen nicht in getrennte Bereiche unterteilt sein. Solar-Gründächer auf Asbest sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Aufständerung der Solaranlage muss in die Gründachfläche integriert sein. Nach Norden ausgerichtete Solaranlagen (bis ±70 Grad Abweichung von Norden) sind von der Förderung ausgeschlossen. 

Die extensive Begrünung eines Flachdachs nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) ist förderfähig. Die Dachfläche ist nach den anerkannten Regeln der Technik herzurichten. Die Dachbegrünung muss einen Abflussbeiwert von C=0,5 oder kleiner erfüllen. Die Solarmodule müssen von einer anerkannten Prüfstelle nach gültigen nationalen und internationalen Normen geprüft sein. Bei Anbindung an das örtliche Stromnetz sind die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers einzuhalten. Die Solarmodule sollen nicht durch die Bepflanzung verschattet werden. Daher ist ein Mindestabstand bei niedrigwüchsiger Extensivbegrünung von mindestens 20 Zentimetern einzuhalten. Allgemein sind die Richtlinien des FLL maßgebend und Mindestabstände der Solarmodule zueinander einzuhalten. Hierzu empfehlen wir, die Fachinformation „Solar-Gründach" des Bundesverbandes GebäudeGrün e.V. zu beachten. Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Dem Antrag ist eine vermaßte Skizze der Dachaufsicht mit Einzeichnung der begrünten Flächen und der Solaranlage beizufügen. Für Solarwärmeanlagen in Kombination mit Gründächern gelten ebenso die Technischen Anforderungen für die Förderung von Solarwärmeanlagen.

Die Neuerrichtung von fest installierten Solarstrom- und Solarwärmeanlagen auf Flachdächern, die bereits als Gründächer hergerichtet sind, ist nicht förderfähig. Das gilt auch, wenn das Gründach neu errichtet wird. 

Dieses Förderangebot ist ausschließlich mit dem Bonus SolarMieterStrom und den Förderangeboten zu Energielotsen kumulierbar.