Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit einigen Monaten sind Thermostatventile auf dem Markt, die über eine automatische Durchflussbegrenzung verfügen.
Funktion: In diesen Ventilen ist ein Volumenstromregler integriert.
Vorteil: Der Nennvolumenstrom kann direkt über eine Einstellzahl am Ventil eingestellt werden.
Es muss lediglich eine Mindestdruckdifferenz zur Verfügung gestellt werden. Diese Ventile werden im Moment mit der Aussage beworben, dass ein rechnerischer hydraulischer Abgleich auf Grundlage einer raumweisen Heizlastberechnung, wie er von proKlima gefordert wird, damit nicht mehr erforderlich ist. Diese Aussage ist falsch!
Begründung:
Der hydraulische Abgleich besteht aus folgenden Schritten:
- nachvollziehbare Berechnung der einzelnen Raumheizlasten über Raum-Außenflächen
- Festlegung einer für das Heizsystem optimalen Vorlauftemperatur und Berechnung jeder einzelnen Heizkörper-Rücklauftemperatur
- Berechnung der einzelnen Heizkörper-Auslegungsvolumenströme und des System-Auslegungsvolumenstroms
- Berechnung der einzustellenden bzw. Angabe der vorgegebenen Heizkreislaufpumpen-Förderhöhe beim berechneten System-Auslegungsvolumenstrom
- Bei herkömmlichen Thermostatventilen: Berechnung des Voreinstellwertes der Heizkörper-Thermostatventile aus Heizkörpervolumenstrom und berechneter Druckdifferenz über dem Ventil
- Bei Thermostatventilen mit automatischer Durchflussbegrenzung: Der Einstellwert ergibt sich direkt aus dem berechneten Heizkörperdurchflüssen.
Der hydraulische Abgleich unterscheidet sich also nur beim letzten Punkt. Eine raumweise Heizlastberechnung, die Ermittlung der Heizkörperdurchflüsse auf Grundlage realer Rücklauftemperaturen, die Optimierung der Vorlauftemperatur sowie eine Ermittlung der benötigten Pumpenförderhöhe ist weiterhin erforderlich.
|