Liebe Handwerker,
wer heute schon die Titelseite der neuen Solarthemen gelesen hat, ist wahrscheinlich selbst drauf gekommen. Allen anderen sei der Tipp nochmal auf die Nase gebunden: Ihr könnt einzelne Kunden vielleicht sehr glücklich machen, denen Ihr in den letzten Monaten eine BAFA-förderfähige Solaranlage, Wärmepumpe oder einen Holz(pellets-)Kessel eingebaut habt. Sollten diese Kunden ihren Förderantrag nämlich noch nicht gestellt haben, dann solltet Ihr ihnen den Tipp geben, damit - wenn möglich - noch bis zum 1. April zu warten. Dies ist kein Aprilscherz!
Wer nämlich im nachträglichen Antragsverfahren des BAFA einen Antrag nach dem 1. April 2015 stellt, der bekommt in der Regel deutlich höhere Förderungen. Der letzte Satz der Förderrichtlinie lautet (grammatisch nicht ganz korrekt): "Für Anlagen, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinien errichtet wurden, der Antrag auf Förderung dieser Anlagen aber erst nach Inkrafttreten der Richtlinien gestellt wurde, gilt die jeweils günstigere Fassung."
In Frage kommt dies wegen der 9-monatigen Antragsfrist für alle Kunden, deren Anlagen Ihr am 1.7.2014 oder später in Betrieb genommen habt. Also ruft diese Leute an und macht sie - vielleicht - glücklich.
Die Windhund-Typen unter Euren Kunden solltet Ihr vielleicht nicht anrufen, denn die haben ihren Antrag ja längst gestellt, und ihr verderbt ihnen nur die Laune. Zum ersten Mal seit ich mich erinnere, gilt hier bei einer Förderung mal nicht das Windhund-Prinzip sondern der Dackel-Bonus - oder so.
Sonnige Grüße!
Guido Bröer
Solarthemen
Guido Bröer & Andreas Witt GbR
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