Förderantrag stellen - Energiesparen für Vereine und Co.

Name der Institution:*
Institutionsart:*
Mindestens eines der folgenden Dokumente liegt vor und wird uns zugesendet:*
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit mit gültigem Freistellungsbescheid durch das zuständige Finanzamt oder:
  • Bei Vereinen: Nachweis über Eintrag ins Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover
  • Bei Sportvereinen: Mitgliedschaft im Landessportbund Niedersachsen e.V. oder Registrierung beim Stadtsportbund
  • Bei Kindertagesstätten: Nachweis der Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII durch das Land Niedersachsen
Straße, Haus Nr:*
PLZ:*
Ort:*
Angaben Antragssteller*in (Den Antrag kann nur ein*e Bevollmächtigte*r/Prokurist*in/geschäftsführender Vorstand o. ä. stellen.)
Anrede:
Vorname:*
Name:*
E-Mail:*
Telefon/Handy:*
Gebäudeadresse, an der die Energiesparmaßnahme(n) durchgeführt wird/werden
Straße, Haus Nr:*
PLZ:*
Ort:*
Weitere Adressen:
Bankdaten (keine Privatkonten)
Kontoinhaber*in:*
IBAN:*
BIC:*

Energiesparmaßnahme(n)

Die Kosten der Maßnahme werden mit 90 %, max. 2.000 EUR je Gebäudeadresse, bezuschusst. Förderbeträge unter 100 EUR werden nicht ausgezahlt.

Aufstellung der Kosten vor Beginn der Maßnahme(n) MIT Bewilligung

Die förderfähigen Kosten sind in der nachfolgenden Tabelle anzugeben und per Angebot oder Kostenschätzung zu belegen. Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid über die geplanten Maßnahmen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach tatsächlich nachgewiesenem Umfang der förderfähigen Kosten.

Fristen

Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Bewilligung vorgelegt werden. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden.

Alternativ: Nachweis der Kosten für bereits durchgeführte Maßnahme(n) OHNE Bewilligung

Die Kosten sind per Rechnung oder Kassenbeleg mit eindeutiger Zuordnung zum Objekt/Antrag nachzuweisen und auf der nächsten Seite in der Tabelle aufzuführen

Weitere Fördermittelgeber:

Bitte kreuzen Sie folgend die Energiesparmaßnahme(n) an und tragen Sie die zugehörigen Kostenschätzungen oder Angebots-/Rechnungsbeträge ein. Die Mehrfachauswahl bzw. Kombination von Maßnahmen ist möglich. Bei mehreren Kostenschätzungen oder Angeboten/Ausgaben je Maßnahme summieren Sie bitte die Kosten zu einem Betrag.

Kurzbeschreibung der Maßnahme:*
1. LED-Beleuchtungen, die „nicht-energiesparende" Beleuchtungen ersetzen
2. Einbau von elektronischen Vorschaltgeräten
3. Intelligente Steuerung der Beleuchtung (Tageslichtsteuerung oder Präsenzmelder)
4. Wasserspar-Perlatoren oder wassersparende Duschköpfe und Armaturen
5. Intelligente/ smarte Heizungsthermostate inklusive notwendiger Steuerung
6. Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage (Verfahren A oder B) durch einen Fachbetrieb
7. Einbau intelligenter Heizungspumpen oder Hocheffizienzpumpen durch einen Fachbetrieb
8. Einbau von Feuchtesensoren zur Lüftungssteuerung
9. Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
10. Dämmung von Heizkörpernischen und Rollladenkästen
11. Maßnahmen zur Reduzierung des Standby-Betriebs (z.B. abschaltbare Steckerleisten)
12. Kleinmaterialien zur Abdichtung von Fenstern, Türen oder zum Schließen von Bauteildurchdringungen
13. Automatische Schließer für Türen, welche beheizte und nicht-beheizte Bereiche abtrennen
14. Optimierung der Steuerung von Lüftungsanlagen durch einen Fachbetrieb
15. Einbau von Messtechnik und Anschaffung von Software zur Energieverbrauchsüberwachung

unter 100 EUR Förderung wird nicht ausgezahlt; max. 2.000 EUR Förderung je Gebäudeadresse

Dateien hochladen (Rechnungen, Kassenbelege, Belege zur Institution) max. 100MB/Datei

Erklärung

  • Das proKlima-Förderprogramm Energiesparen für Vereine und Co. 2023 ist bekannt und wird als Grundlage für den Förderantrag anerkannt.
  • Der Fördermittelgeber oder beauftragte Personen können zur Prüfung der Fördervoraussetzungen und der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel Ortsbesichtigungen und Messungen vornehmen. proKlima behält sich vor, Fotonachweise (vorher/nachher) einzufordern.
  • Die im Zusammenhang mit der Förderung anfallenden personenbezogenen Daten werden von der proKlima GbR zur Durchführung der Förderung nach den Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
  • Die erfassten Daten werden in anonymisierter Form zur Erstellung der proKlima CO2-Bilanzen, zur Weiterentwicklung und Optimierung von Fördermaßnahmen, zu wissenschaftlichen Forschungszwecken und für Veröffentlichungen (proKlima Jahresberichte, Vorträge, Zeitschriftenartikel, wissenschaftliche Artikel, Broschüren) genutzt.
  • In Veröffentlichungen - z. B. Bauschildern, Plakaten, Publikationen, Pressemitteilungen, Vorträgen usw. – ist in geeigneter Form unter anderem durch Verwendung unseres proKlima-Logos hinzuweisen. Unser Logo finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:
Unvollständig eingereichte Anträge werden für eine Förderung ggf. nicht berücksichtigt und abgelehnt!

Das proKlima-Förderprogramm gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2023. Anträge müssen bis zum Datum des Widerrufs oder bis 31. Oktober 2023 bei proKlima eingegangen sein. Es gilt das Datum, welches zuerst eintritt.

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