Wärmepumpe

für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Wärmepumpen werden als Versorgungskomponenten der Zukunft angesehen. Für die sogenannte Sektorkopplung spielen Wärmepumpen eine bedeutende Rolle, da sie Strom aus erneuerbaren Energiequellen (zum Beispiel Windkraft) effizient in Heizenergie umsetzen können.

Bitte beachten Sie:
Für diesen Förderbaustein ist auch eine Antragstellung nach der  Auftragsvergabe möglich, sofern Sie für dieselbe Maßnahme auch BEG-EM Fördermittel nach dem 01.01.2024 beantragen. Nähere Erläuterungen finden Sie unter „Welche Fristen sind zu beachten?“ in den allgemeinen Förderbestimmungen

Funktionsprinzip Wärmepumpe

Förderbaustein

 

Förderbetrag

Luft/Wasser-Wärmepumpe
für ein Ein- oder
Zweifamilienhaus
Bis zu 10 % der förder-
fähigen Kosten,
je Gebäude bzw.
Heizungs-
anlage
maximal
3.000 EUR
Erdreich-Wärmepumpe
für ein Ein- oder
Zweifamilienhaus
Bis zu 10 % der förder-
fähigen Kosten,
je Gebäude bzw.
Heizungs-
anlage
maximal
5.000 EUR
Wärmepumpe für ein
Mehrfamilienhaus oder Nichtwohngebäude
Bis zu 10 % der förder-
fähigen Kosten,
je Gebäude bzw.
Heizungs-
anlage
maximal
20.000 EUR

Förderanforderungen

Es gelten die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG-EM) und darüber hinaus:

  • Bei monoenergetischer Versorgung (Es ist nur die Wärmepumpe als Wärmeerzeuger vorhanden) darf die Auslegungsvorlauftemperatur des Wärmeverteilnetzes 45 Grad Celsius nicht überschreiten.
  • Das Kältemittel von Luft-Wärmepumpen darf ein GWP (Global Warming Potential) von 150 nicht überschreiten (siehe hierzu proKlima-Kältemittel-Liste).
  • Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen. 
  • Wärmespeicher mit mindestens Energieeffizienzklasse B.
  • Die Wärmepumpe muss mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden.

proKlima Tipp 
Mit zusätzlicher Messtechnik lässt sich die Qualität der Anlage zuverlässig überwachen, mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Leitfaden Messetechnik.