mit diesem kurzen Newsletter möchte wir Sie kurz an eine wichtige Frist zur BEG-EM-Förderung erinnern.
In der Übergangsregelung zur BEG Heizungsförderung ist bereits geregelt worden, dass Anträge, deren Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ am 29.12.2023 und dem 31.08.2024 liegt, ausnahmsweise bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden können.
Wichtig: Diese Frist endet in 3 Tagen.
Sollten Sie also selbst ein Vorhaben gestartet haben oder Sie begleiten ein gestartetes Vorhaben für einen Kunden oder eine Kundin, dann schauen Sie bitte noch einmal genau nach, für diese Vorhaben ist die Antragstellung bis Ende November 2024 möglich. Für alle anderen Vorhaben gilt ab 01. September 2024 wieder die alte Regelung, dass die Antragstellung vor Vorhabenbeginn zu stellen ist, Sie also ab dann wieder darauf achten müssen, dass die Auftragsvergabe erst nach Antragstellung erfolgen sollte. Die kfw weist ausdrücklich in ihren Merkblättern darauf hin: „Ab dem 1.9.2024 ist der Antrag in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten vor Ort zu stellen“ |