Neue Bundesförderung BEG startet
Hannover, 21. Juli 2026
Die Bundesregierung hat die Förderrichtlinie für effiziente Gebäude (BEG), insbesondere die Förderung von Heizungsanlagen, überarbeitet. Ab heute können wieder Anträge gestellt werden. Die wesentlichen Änderungen für den Heizungstausch sind:- Der Effizienzbonus für Luft-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und erdgekoppelte Wärmepumpen in Höhe von 5 % wurde gestrichen.
- Der Geschwindigkeitsbonus für den Austausch von funktionstüchtigen alten Gaskesseln und Ölkesseln sinkt von 20 % auf 16 %.
- Darüber hinaus sind die anerkannten förderfähigen Kosten (=Deckelung) für die erste Wohneinheit auf 28.000 EUR bgerenzt. Für die allermeisten Antragstellenden in Einfamilienhäusern (bisher 55 %) bedeutet dies eine Kürzung der Bundesförderung um 3.620 EUR.
- Sowohl die Deckelung der förderfähigen Kosten als auch der Geschwindigkeitsbonus sind nun degressiv ausgestaltet. Sie sinken jeweils halbjährlich zum 1. Februar und zum 1. August: Die Deckelung sinkt um 750 EUR, der Geschwindigkeitsbonus um 4 %-Punkte.
- Der einkommensabhängige Bonus wurde überarbeitet und stärker sozial differenziert. In drei Stufen des zu versteuernden Haushaltseinkommens werden für selbst genutzte Immobilien unterschiedliche Boni zugeteilt. Beträgt dieses Einkommen bis zu 30.000 EUR werden 40 % der förderfähigen Kosten bis max. 80 % bezuschusst. Bei einem Einkommen bis zu 40.000 EUR beträgt der Zuschuss 30 % (bis max. 70 %) und für bis zu 50.000 EUR 10 %. Neu ist ein Familienbonus für ein im Haushalt lebendes minderjähriges Kind. Der ist so gestaltet, dass vom zu versteuernden Einkommen einmalig pauschal 10.000 EUR abgezogen werden dürfen.
- Die Förderung von neuen Heizungsanlagen in Wärmenetz-Anschlussgebieten ist eingeschränkt. Unser Tipp: Fragen Sie vorab bei der KfW schriftlich (per E-Mail an: infocenter@kfw.de) nach, ob eine Förderung möglich ist.
Weitere Infos zur Heizungsförderung in Wohngebäuden für Privatpersonen: www.kfw.de
proKlima-Förderung bleibt unverändert
Eine Anpassung des proKlima-Förderprogramms aufgrund der Änderung der Bundesförderung ist derzeit nicht erforderlich.
Für die Kombination mit proKlima-Fördermitteln gilt weiterhin die Kumulierungsgrenze von 60 %. Das bedeutet: Die Förderung durch den Bund, proKlima und gegebenenfalls weitere Fördermittel Dritter darf zusammengerechnet höchstens 60 % der anrechenbaren Kosten betragen.
Beispiel: Kostet der Einbau einer Wärmepumpe im Einfamilienhaus in Summe 35.000 EUR, beträgt die Kumulierungsgrenze nun 16.800 EUR. Ist die Gasheizung älter als 20 Jahre und funktionstüchtig beträgt die BEG-Förderung 12.880 EUR. Werden die Heizkörper auf eine Auslegungsvorlauftemperatur von 45 °C ertüchtigt, kann proKlima 3.000 EUR zusätzlich fördern.
Denken Sie bitte daran, dass die Antragstellung bei uns im November und Dezember nicht möglich ist und Sie in diesem Zeitraum einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen müssen.




