Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Anfrage zur Gewährung eines vorzeitigen proKlima-Starts

Grundsätzlich müssen Sie vor Beauftragung einer Maßnahme hier einen Förderantrag bei proKlima stellen.

Sollte die Antragsstellung vor Beauftragung der Maßnahme nicht möglich sein, können Sie einen Vorzeitigen Maßnahmenbeginn (VZMB) beantragen.

Dazu schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an vzmb-proklima@enercity.de,  beschreiben kurz Ihr Vorhaben und geben eine Begründung an, weshalb die Antragsstellung derzeit nicht möglich ist.

Wichtig: Unsere Gewährung eines VZMB ist keine Förderzusage!
Eine Förderung kann erst nach Eingang Ihres vollständigen Förderantrags bewilligt werden. Denken Sie daher daran, Ihren Förderantrag unbedingt zeitnah nachzureichen.

Hinweis zu Förderanträgen im Bereich Heizung und Gebäudehülle:
Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Beauftragung einer Maßnahme zu stellen. Enthält der Liefer- oder Leistungsvertrag eine Vereinbarung zu einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage nach den Regelungen des Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude BEG-EM, kann der Auftrag vor Förderantrag erteilt werden. Der Förderantrag muss dann maximal 4 Wochen nach Eingang des Bescheids der Bundesförderung BEG-EM nachgereicht werden.