Sonderförderung für Einzelprojekte

Für besondere und herausragende Klimaschutzprojekte kann proKlima Ihr Vorhaben mit einer Einzelförderung unterstützen. Es werden dabei ausschließlich Klimaschutzmaßnahmen finanziert, die ohne eine Förderung durch proKlima wirtschaftlich nicht realisierbar wären oder die nicht bereits durch gesetzliche Vorgaben, Verträge oder andere zwingende andere Vorgaben ohnehin verpflichtet sind.

Das Projekt sollte eine Klimaschutzwirkung ausweisen, eine CO2-Einsparung, effiziente Energieverwendung oder Nutzung erneuerbarer Energien beinhalten. Über die Bewilligung einer Einzelförderung entscheiden das Kuratorium und der Beirat von proKlima jeweils zweimal im Jahr. Die Vergabe des Fördergeldes erfolgt nach festgelegten Kriterien: Die CO2-Effizienz, die absolute CO2-Reduzierung, die Multiplikatorwirkung und der Innovationsgrad der Maßnahme sind dabei ausschlaggebend.

Antragstellung und Fristen

Das Förderantragsformular erhalten Sie von uns auf Nachfrage.

Förderanträge für Einzelförderung nehmen wir laufend und nach Rücksprache entgegen. Die Stichtage zur Antragseinreichung richten sich nach den jeweiligen Sitzungsterminen:

Sitzung Frühjahr
Winter
Kuratorium 17.04.24  tba
Beirat 24.04.24 tba
Abgabefrist Anträge  28.02.24  tba