Sonderprojekte mit Einzelförderung
Für besonders umfangreiche sowie herausragende Projekte bietet proKlima Einzelförderungen an.
Es werden ausschließlich Klimaschutzmaßnahmen finanziert, die ohne den enercity-Fonds proKlima wirtschaftlich nicht realisierbar wären und zu denen die Antragsteller nicht bereits durch Gesetze, Verträge oder andere zwingende Vorgaben ohnehin verpflichtet sind. Das Projekt sollte der CO2- und Primärenergie-Einsparung, effizienter Energieanwendung oder der Nutzung erneuerbarer Energien dienen.
Über die Bewilligung des Einzelförderantrages entscheiden das Kuratorium und der Beirat von proKlima, die jeweils zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst tagen. Die Vergabe des Fördergeldes erfolgt nach festgelegten Kriterien: Die CO2-Effizienz, die absolute CO2-Reduzierung, die Multiplikatorwirkung und der Innovationsgrad der Maßnahme sind dabei ausschlaggebend.
Nächste relevante Gremiensitzungen
Sitzung | Frühjahr |
Winter |
Kuratorium | 20.04.23 | 07.12.23 |
Beirat | 26.04.23 | 11.12.23 |
Abgabefrist Anträge | 15.03.23 | 08.11.23 |