Förderantrag stellen
Das proKlima-Förderprogramm startet am 01. Januar 2023 und gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2023.
Anträge müssen bis zum Datum des Widerrufs oder bis zum 31. Oktober 2023 bei proKlima eingegangen sein. Es gilt das Datum, welches zuerst eintritt.
Beim Sonderförderprogramm "Energiesparen für Vereine und Co." können Sie, anstelle des Downloads eines PDF-Formulars, den Förderantrag auch hier direkt online ausfüllen und abschicken.
|
Förderantrag online einsenden: |
|
|
Hinweis zu Auszahlung von Fördermitteln: Wenn Sie bereits einen Förderantrag gestellt haben, können Sie uns ihre Auszahlungsunterlagen auch über das Uploadportal oder per E-Mail übermitteln.