Sonderförderung für Einzelprojekte
Für besondere Klimaschutzvorhaben kann proKlima eine individuelle Einzelförderung gewähren. Unterstützt werden Maßnahmen mit nachweisbarer Klimaschutzwirkung, die ohne Förderung wirtschaftlich nicht realisierbar wären und nicht bereits aufgrund gesetzlicher oder anderer verbindlicher Vorgaben umgesetzt werden müssen.
Bewertet werden insbesondere die CO2-Effizienz, die absolute CO2-Einsparung, die Multiplikatorwirkung und der Innovationsgrad des Projekts. Über die Förderung entscheiden Kuratorium und Beirat von proKlima jeweils zweimal im Jahr.
Antragstellung und Fristen
Förderanträge für eine Einzelförderung können nach vorheriger Abstimmung mit proKlima jederzeit eingereicht werden. Die Fristen zur Antragseinreichung orientieren sich an den jeweiligen Sitzungsterminen der Gremien. Das Antragsformular stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
| Sitzung | Winter | Frühjahr |
| Kuratorium | 03.12.26 | April 2027 |
| Beirat | 04.12.26 | April 2027 |
| Abgabefrist Anträge | 30.10.26 | 09.03.27 |
Was ist die Einzelförderung von proKlima?
Mit der Einzelförderung unterstützt proKlima innovative und besonders wirksame Klimaschutzprojekte, die nicht über die regulären Förderprogramme abgedeckt werden. Gefördert werden Vorhaben mit nachweisbarer Klimaschutzwirkung, die ohne Förderung wirtschaftlich nicht oder nur eingeschränkt realisierbar wären.
Wer kann eine Einzelförderung beantragen?
Anträge können von Unternehmen, Institutionen, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen sowie weiteren Projektträgern gestellt werden. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben im proKlima-Fördergebiet umgesetzt wird.
Welche Projekte können gefördert werden?
Förderfähig sind Projekte, die einen nachweisbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten, insbesondere durch die Reduzierung von CO₂-Emissionen, den Einsatz erneuerbarer Energien oder die Steigerung der Energieeffizienz. Besonders berücksichtigt werden innovative Vorhaben mit Vorbildcharakter und einer breiten Wirkung über das eigentliche Projekt hinaus. Dazu zählen beispielsweise die Einführung neuer Technologien, Machbarkeitsstudien, Modell- und Demonstrationsprojekte sowie Informations- und Veranstaltungsformate rund um den Klimaschutz.
Welche Projekte werden nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben, vertraglicher Verpflichtungen oder anderer verbindlicher Regelungen ohnehin umgesetzt werden müssen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein zusätzlicher und nachvollziehbarer Klimaschutznutzen.
Wo muss das Projekt durchgeführt werden?
Das Vorhaben muss im Fördergebiet von proKlima umgesetzt werden. Dazu gehören die Städte Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze.
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Bei investiven Maßnahmen kann die Förderung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Nicht-investive Maßnahmen können mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden.
Können weitere Fördermittel genutzt werden?
Ja. Fördermittel anderer Programme können grundsätzlich zusätzlich in Anspruch genommen werden, sofern dies nach deren Förderbedingungen zulässig ist. Die Summe aller Förderungen darf die förderfähigen Kosten jedoch nicht übersteigen.
Nach welchen Kriterien werden die Projekte bewertet?
Die Förderentscheidung orientiert sich insbesondere an folgenden Kriterien:
- CO₂-Effizienz der Maßnahme
- absolute CO₂-Einsparung
- Multiplikatorwirkung
- Innovationsgrad des Projekts
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Die beantragten Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt worden sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragstellung ist das Antragsformular mit ergänzenden Angaben wie Projektbeschreibung, Angaben zur Klimawirkung einschließlich der CO₂-Einsparung sowie eine Aufstellung der förderfähigen Kosten oder Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich. Die konkreten Anforderungen werden im Vorfeld mit der Geschäftsstelle abgestimmt. Das Antragsformular stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Wir empfehlen, bereits in der Projektideephase Kontakt mit der Geschäftsstelle aufzunehmen. Nach einer ersten Abstimmung erhalten Sie das Antragsformular sowie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen. Der vollständige Antrag kann anschließend digital eingereicht werden.
Wann wird über meinen Antrag entschieden?
Über die Förderung entscheiden das Kuratorium und der Beirat von proKlima. Die Gremien tagen zweimal jährlich. Die jeweiligen Fristen zur Antragseinreichung richten sich nach den Sitzungsterminen. Die Fristen finden sie oben.
Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung und nach Vorlage der erforderlichen Nachweise entsprechend den Förderbedingungen.
Wie lange habe ich Zeit, die Umsetzung nachzuweisen?
Die Nachweise über die Durchführung des Projekts sind grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung einzureichen. In begründeten Fällen kann eine längere Förderzusage oder auch Fristverlängerung beantragt werden.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Geschäftsstelle von proKlima unterstützt Sie gerne bei Fragen zur Förderfähigkeit, zur Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen. Eine frühzeitige Abstimmung hilft dabei, die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens besser einschätzen zu können.




