Energiesparmaßnahme(n)
Die Kosten der Maßnahme werden mit 90 %, max. 2.000 EUR je Gebäudeadresse, bezuschusst. Förderbeträge unter 100 EUR werden nicht ausgezahlt.
Aufstellung der Kosten vor Beginn der Maßnahme(n) MIT Bewilligung
Die förderfähigen Kosten sind in der nachfolgenden Tabelle anzugeben und per Angebot oder Kostenschätzung zu belegen. Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid über die geplanten Maßnahmen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach tatsächlich nachgewiesenem Umfang der förderfähigen Kosten.
Fristen
Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Bewilligung vorgelegt werden. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden.
Alternativ: Nachweis der Kosten für bereits durchgeführte Maßnahme(n) OHNE Bewilligung
Die Kosten sind per Rechnung oder Kassenbeleg mit eindeutiger Zuordnung zum Objekt/Antrag nachzuweisen und auf der nächsten Seite in der Tabelle aufzuführen
Bitte kreuzen Sie folgend die Energiesparmaßnahme(n) an und tragen Sie die zugehörigen Kostenschätzungen oder Angebots-/Rechnungsbeträge ein. Die Mehrfachauswahl bzw. Kombination von Maßnahmen ist möglich. Bei mehreren Kostenschätzungen oder Angeboten/Ausgaben je Maßnahme summieren Sie bitte die Kosten zu einem Betrag.
unter 100 EUR Förderung wird nicht ausgezahlt; max. 2.000 EUR Förderung je Gebäudeadresse