GemeinNützlich Solar
Das Förderangebot wird durch ein Sonderbudget der Landeshauptstadt Hannover ermöglicht. Ausschließliches Fördergebiet ist daher die Landeshauptstadt Hannover. Antragsberechtigt sind anerkannte gemeinnützige Institutionen.
Solarstromdächer eignen sich besonders gut, um nicht nur die Betriebskosten der Stromversorgung zu reduzieren, sondern auch um einen gemeinnützigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Der Förderbaustein GemeinNützlich Solar ist mit weiteren Solarenergie-Förderbausteinen von proKlima nicht kumulierbar.
Antragsberechtigung
Als gemeinnützige Institution gilt eine durch das zuständige Finanzamt anerkannte Institution. Die Gemeinnützigkeit ist per gültigem Freistellungsbescheid durch das zuständige Finanzamt zu belegen. Als Rechtsformen gemeinnütziger Institutionen kommen im Wesentlichen eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen bürgerlichen Rechts oder eine als gemeinnützig anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) sowie Einrichtungen, die mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, in Betracht.
Bei Gebäuden, auf denen die Solarstromanlage errichtet werden soll und die sich im Eigentum Dritter befinden, muss das Nutzungsrecht durch die gemeinnützige Institution (Miet-, Pacht- oder Erbbaurechtsvertrag, Grunddienstbarkeit) vorgelegt werden, das vom Tage der Antragstellung nicht vor Ablauf von 10 Jahren erlöschen darf.
Der Reststrombezug mit Ökostrom ist wünschenswert, aber keine Voraussetzung für die Förderung.
Laufzeit
Das proKlima-Förderprogramm tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. Es gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2023. Sofern die zur Verfügung stehenden Fördermittel bis zum 31. Oktober 2023 noch nicht ausgeschöpft sind wird das Sonderförderprogramm im Jahr 2024 erneut aufgelegt werden. In diesem Fall kann zwischen dem 31. Oktober 2023 und der erneuten Auflage des Sonderförderprogramms im Jahr 2024 ein Antrag auf Vorzeitigen Maßnahmenbeginn (VZMB) gestellt werden, bis im Jahr 2024 eine reguläre Antragstellung möglich ist.
Förderbaustein |
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Förderbetrag |
GemeinNützlich Solar | mindestens 2 kWp je Gebäude |
200 EUR/kWp |