Energiesparen für Vereine und Co.

Förderung von geringinvestiven Energiesparmaßnahmen für Vereine, soziale Einrichtungen, Kitas und Kultureinrichtungen

Die Landeshauptstadt Hannover und enercity haben aufgrund der aktuellen Energiepreis-Situation ein Unterstützungsangebot für Vereine, soziale Einrichtungen, Kitas und Kultureinrichtungen im proKlima-Gebiet geschaffen. Durch eine Sondereinlage in den enercity-Fonds proKlima wird eine Förderung und Übernahme der Kosten von geringinvestiven Energiesparmaßnahmen als schnelle Hilfe bereitgestellt, um steigenden Energiekosten entgegenzuwirken.

Förderfähige Maßnahmen

Folgende Energiesparmaßnahmen werden gefördert:

1. LED-Beleuchtungen, die „nicht-energiesparende“ Beleuchtungen ersetzen
2. Einbau von elektronischen Vorschaltgeräten
3. Intelligente Steuerung der Beleuchtung (Tageslichtsteuerung oder Präsenzmelder)
4. Wasserspar-Perlatoren oder wassersparende Duschköpfe und Armaturen
5. Intelligente/ smarte Heizungsthermostate inklusive notwendiger Steuerung
6. Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage (Verfahren A oder B) durch einen Fachbetrieb
7. Einbau intelligenter Heizungspumpen oder Hocheffizienzpumpen durch einen Fachbetrieb
8. Einbau von Feuchtesensoren zur Lüftungssteuerung
9. Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
10. Dämmung von Heizkörpernischen und Rollladenkästen
11. Maßnahmen zur Reduzierung des Standby-Betriebs (z.B. abschaltbare Steckerleisten)
12. Kleinmaterialien zur Abdichtung von Fenstern, Türen oder zum Schließen von Bauteildurchdringungen
13. Automatische Schließer für Türen, welche beheizte und nicht-beheizte Bereiche abtrennen
14. Optimierung der Steuerung von Lüftungsanlagen durch einen Fachbetrieb
15. Einbau von Messtechnik und Anschaffung von Software zur Energieverbrauchsüberwachung

Die Kombination verschiedener Energiesparmaßnahmen ist bis zum Höchstbetrag der Förderung möglich

FAQ zum Förderprogramm

Wird stetig erweitert...

Ist auch eine „komplette" LED-Lampe förderfähig?
Ja, es ist möglich das komplette „Beleuchtungssystem" auszutauschen. Dazu gehören Leuchtmittel, Leuchtgehäuse und Befestigungsvorrichtungen.

Wie wird nachgewiesen, dass nicht energiesparende Leuchtmittel ersetzt werden?
proKlima behält sich vor Fotonachweise (vorher/nachher) einzufordern.

Werden Behördenventile gefördert?
Ja, wenn sie smart sind oder voreinstellbar mit hydraulischem Abgleich Verfahren A oder B.

Wie gehen wir z.B. mit dem Thema Nachweis zum „Austausch von Komponenten/Bauteilen" (Vorher / Nachher-Beleg) um?
proKlima behält sich vor Fotonachweise (vorher/nachher) einzufordern.

Werden Balkonkraftwerke gefördert?
Nein. PV-Anlagen fördern wir über unsere proKlima-SolarStrom-Förderangebote.

Werden schwere „Thermovorhänge" (z.B. Molton o. ä.), Thermorollos oder „Thermofolien" zur Verhinderung von Wärmeverlusten durch Luftanströmung vor Fenstern oder vor Luftschleusen gefördert (s. Punkt 12 der Maßnahmen)?
Ja, wenn das Gebäude nicht Eigentum der Institution ist und ein Tür-/ Fensteraustausch durch den/die Vermieter*in nicht erfolgt.
proKlima behält sich vor den Mietvertrag einzusehen und Fotos vom Einbau bzw. vorher/ nachher anzufordern.

Veranstaltungstechnik: Werden elektronische LED-Steuerpulte gefördert?
Ja, sofern beim Wechsel auf LED-Technik neue Controller/ Treiber notwendig sind.
proKlima behält sich vor Fotonachweise (vorher/nachher) einzufordern.

Werden Gebrauchtgeräte gefördert?
Ja, aber nur mit Händler-Garantie (z.B. min. 1 Jahr Refurbished-Garantie). Privatkäufe werden NICHT gefördert.

Förderung

Fördersatz

Energiesparmaßnahme(n)
je Gebäudeadresse der Einrichtung
bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
min. 100 EUR, max. 2.000 EUR

Die Umsetzung der Energiesparmaßnahme(n) erfolgt in oder an einem Gebäude mit Adresse im Fördergebiet von proKlima. Die Förderung gilt nur für bestehende Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude). Neue Gebäude, die sich zum Zeitpunkt des Auszahlungsantrags im Bau befinden oder noch nicht bezogen wurden, können nicht gefördert werden.