Neue Fenster

für bestehende Wohngebäude

Wir fördern Fenster mit 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasungen in einem sehr gut dämmenden Rahmen. Der Wärmeverlust ist noch einmal um 40 % reduziert gegenüber immer noch gängigen Fenstern mit 2-Scheiben-Wärmeschutzverglasungen. Auch für Fenster in denkmalgeschützten Gebäuden gibt es energetisch optimierte Fensterkonstruktionen. 

Holzfenster und Holz-Alu-Fenster punkten mit einem niedrigeren Ressourcenverbrauch – vorausgesetzt das Holz kommt aus nachhaltiger Waldwirtschaft. Daher fördern wir Holzfenster mit FSC-zertifiziertem Holz.

 Förderbaustein

Förderbetrag

Neue Fenster,
     Uw-Wert maximal 0,8 W/(m²K)
30 EUR je m²-Bauteilfläche,
     maximal 3.000 EUR
Neue Fenster im Denkmal,
     Uw-Wert maximal 1,0 W/(m²K) 
100 EUR je m²-Bauteilfäche,
     maximal 10.000 EUR  

✓ Das fördern wir:
▪ 3-fach verglaste Fenster in Passivhausqualität mit einem Uw-Wert bis 0,8 W/(m²K) 
▪ In denkmalgeschützten Gebäuden 3-fach verglaste Fenster mit einem Uw-Wert von bis 1 W/(m²K), wenn zusätzlich bauphysikalische Nachweise erbracht werden (Wärmebrückenberechnung und Lüftungskonzept)
▪ Holzfenster oder Holz-Alu-Fenster mit einem Nachweis über eine FSC-Zertifizierung

X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ 2-fach verglaste Fenster
▪ Verglasung mit einem Ug-Wert von 0,7 W/(m²K)

Hinweise

▪ Der Uw-Wert der Fenster setzt sich zusammen aus dem Ug-Wert der Verglasung, dem Uf-Wert der Fensterrahmen und dem Material der Glasabstandshalter.
▪ Bei Holzfenstern oder Holz-Alu-Fenstern ist der Nachweis über eine FSC-Zertifizierung notwendig. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Fachunternehmen, ob der Bezug von zertifiziertem Material möglich ist.
▪ Für Fenster in denkmalgeschützten Gebäuden ist ein Lüftungskonzept gemäß DIN-Gebäudeklasse 1946-6 und eine Wärmebrückenberechnung für mindestens ein Beispielfenster zu erstellen, um die bauphysikalischen Auswirkungen fachgerecht zu berücksichtigen.