SolarStromFassade
für bestehende und neue Wohngebäude
Die Förderung soll einen Anreiz geben für an der Fassade angebrachte Solarstromanlagen. Für attraktive, fassadenintegrierte Lösungen wird ein höherer Förderbetrag gewährt als für solche, bei denen die PV-Module vor der Fassadenfläche montiert werden.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
| Fassadenintegrierte PV-Module, parallel zur Fassadenfläche montiert. mindestens 2 kWp je Gebäude |
300 EUR/kWp maximal 9.000 EUR |
| Standard-PV-Module vor der Fassade, parallel zur Fassadenfläche montiert, mindestens 2 kWp je Gebäude |
100 EUR/kWp maximal 3.000 EUR |
X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Balkon-PV-Anlagen
▪ PV-Anlagen mit einer installierten PV-Modulleistung kleiner 2 kWp
Bonus SolarMieterStrom
Um in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden den günstigen grünen Strom von der hauseigenen Solarstromanlage (Photovoltaikanlage) nutzen zu können, sind Mieterstromkonzepte nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Lösungen. Da bei SolarMieterStrom-Projekten in Gebäuden höhere Installationskosten entstehen, fördert proKlima ab drei bis maximal zehn Nutzeinheiten die Umsetzung von SolarMieterStrom-Projekten.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
| Bonus SolarMieterStrom für Gebäude mit mindestens 3, maximal 20 Nutzeinheiten |
1.000 EUR |
✓ Das fördern wir:
▪ Mieterstromprojekte nach dem EEG
▪ Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach dem EnWG
X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Modelle mit Pauschalmieten
▪ Modelle, bei denen der PV-Strom nur für den allgemeinen Strombedarf genutzt und Überschuss eingespeist wird
Hinweise
▪ Der Förderbaustein SolarMieterStrom ist mit allen weiteren proKlima SolarStrom-Förderbausteinen kumulierbar.
▪ Das zu fördernde SolarMieterStrom-Projekt muss zusammen mit einer neuen Solarstrom-Anlage errichtet werden.
▪ Bitte beachten Sie, dass wir zur Ermittlung des Bewilligungsbetrages die aufgerundete PV-Leistung in ganzen kWp aus Ihrem Förderantrag verwenden werden, um Ihnen bei etwaigen positiven Leistungsabweichungen der PV-Module trotzdem einen wattgenau ermittelten Förderbetrag auszahlen zu können. Der auszuzahlende Förderbetrag wird abschließend wattgenau aus der durch Ihre Unterlagen zur Auszahlungsanforderung belegten installierten PV-Anlagenleistung in kWp ermittelt.
Bonus SolarEnergiemanagement
Marktorientiert betriebene Home-Energy-Management-Systeme (HEMS) ermöglichen es, erneuerbar erzeugten Strom im Gebäude effizient zu nutzen, zu speichern oder – bei hohen Strompreisen – in das öffentliche Netz einzuspeisen. In Kombination mit dynamischen Stromtarifen, der nach § 14a EnWG vorgeschriebenen Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen und der Steuerbarkeit von PV-Anlagen nach § 9 EEG, tragen HEMS dazu bei, Stromnetze energie- und kosteneffizient zu betreiben.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
| Bonus SolarEnergieManagement für neue durch proKlima geförderte PV-Anlagen mit marktorientiert betriebenem Home-Energy-Management-System (HEMS) |
500 EUR/HEMS |
✓ Das fördern wir:
▪ Den Bonus SolarEnergieManagement, wenn die PV-Anlage im Rahmen eines weiteren proKlima SolarStrom-Förderbausteines gefördert wird.
▪ Marktorientiertes Home-Energy-Management-System (HEMS) in neuen, von proKlima geförderten PV-Anlagen, die einen Batteriespeicher, ein intelligentes Messsystem (iMSys) und eine FNN-Steuerbox umfassen, in Verbindung mit einem dynamischen Stromtarif.
X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Anlagen ohne eigene PV-Erzeugung
▪ Balkon-PV-Anlagen
Hinweise
▪ Der Förderbaustein SolarEnergieManagement ist mit allen weiteren proKlima SolarStrom-Förderbausteinen kumulierbar.
▪ Das zu fördernde SolarEnergieManagement-System muss zusammen mit einer neuen SolarstromAnlage errichtet werden.
Hinweise zur SolarStromFassade
▪ Bitte beachten Sie, dass wir zur Ermittlung des Bewilligungsbetrages die aufgerundete PV-Leistung in ganzen kWp aus Ihrem Förderantrag verwenden werden, um Ihnen bei etwaigen positiven Leistungsabweichungen der PV-Module trotzdem einen wattgenau ermittelten Förderbetrag auszahlen zu können. Der auszuzahlende Förderbetrag wird abschließend wattgenau aus der durch Ihre Unterlagen zur Auszahlungsanforderung belegten installierten PV-Anlagenleistung in kWp ermittelt.




