SolarStromFassade

für bestehende und neue Wohngebäude

Die Förderung soll einen Anreiz geben für an der Fassade angebrachte Solarstromanlagen. Für attraktive, fassadenintegrierte Lösungen wird ein höherer Förderbetrag gewährt als für solche, bei denen die PV-Module vor der Fassadenfläche montiert werden.

 Förderbaustein

Förderbetrag

Fassadenintegrierte PV-Module,
     parallel zur Fassadenfläche montiert.
     mindestens 2 kWp je Gebäude 
300 EUR/kWp
     maximal 9.000 EUR
Standard-PV-Module vor der Fassade,
     parallel zur Fassadenfläche montiert,
     mindestens 2 kWp je Gebäude 
100 EUR/kWp
     maximal 3.000 EUR 

X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Balkon-PV-Anlagen
▪ PV-Anlagen mit einer installierten PV-Modulleistung kleiner 2 kWp 

Bonus SolarMieterStrom

Um in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden den günstigen grünen Strom von der hauseigenen Solarstromanlage (Photovoltaikanlage) nutzen zu können, sind Mieterstromkonzepte nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Lösungen. Da bei SolarMieterStrom-Projekten in Gebäuden höhere Installationskosten entstehen, fördert proKlima ab drei bis maximal zehn Nutzeinheiten die Umsetzung von SolarMieterStrom-Projekten.

Förderbaustein

Förderbetrag

Bonus SolarMieterStrom für Gebäude
     mit mindestens 3, maximal 20 Nutzeinheiten
1.000 EUR

✓ Das fördern wir:
▪ Mieterstromprojekte nach dem EEG
▪ Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach dem EnWG

X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Modelle mit Pauschalmieten
▪ Modelle, bei denen der PV-Strom nur für den allgemeinen Strombedarf genutzt und Überschuss eingespeist wird 

Hinweise
▪ Der Förderbaustein SolarMieterStrom ist mit allen weiteren proKlima SolarStrom-Förderbausteinen kumulierbar.
▪ Das zu fördernde SolarMieterStrom-Projekt muss zusammen mit einer neuen Solarstrom-Anlage errichtet werden.
▪ Bitte beachten Sie, dass wir zur Ermittlung des Bewilligungsbetrages die aufgerundete PV-Leistung in ganzen kWp aus Ihrem Förderantrag verwenden werden, um Ihnen bei etwaigen positiven Leistungsabweichungen der PV-Module trotzdem einen wattgenau ermittelten Förderbetrag auszahlen zu können. Der auszuzahlende Förderbetrag wird abschließend wattgenau aus der durch Ihre Unterlagen zur Auszahlungsanforderung belegten installierten PV-Anlagenleistung in kWp ermittelt. 

Bonus SolarEnergiemanagement

Marktorientiert betriebene Home-Energy-Management-Systeme (HEMS) ermöglichen es, erneuerbar erzeugten Strom im Gebäude effizient zu nutzen, zu speichern oder – bei hohen Strompreisen – in das öffentliche Netz einzuspeisen. In Kombination mit dynamischen Stromtarifen, der nach § 14a EnWG vorgeschriebenen Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen und der Steuerbarkeit von PV-Anlagen nach § 9 EEG, tragen HEMS dazu bei, Stromnetze energie- und kosteneffizient zu betreiben.

Förderbaustein

Förderbetrag

Bonus SolarEnergieManagement für neue durch
     proKlima geförderte PV-Anlagen mit
     marktorientiert betriebenem
     Home-Energy-Management-System (HEMS)
500 EUR/HEMS

✓ Das fördern wir:
▪  Den Bonus SolarEnergieManagement, wenn die PV-Anlage im Rahmen eines weiteren proKlima SolarStrom-Förderbausteines gefördert wird.
▪ Marktorientiertes Home-Energy-Management-System (HEMS) in neuen, von proKlima geförderten PV-Anlagen, die einen Batteriespeicher, ein intelligentes Messsystem (iMSys) und eine FNN-Steuerbox umfassen, in Verbindung mit einem dynamischen Stromtarif.

X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Anlagen ohne eigene PV-Erzeugung
▪ Balkon-PV-Anlagen 

Hinweise
▪ Der Förderbaustein SolarEnergieManagement ist mit allen weiteren proKlima SolarStrom-Förderbausteinen kumulierbar.
▪ Das zu fördernde SolarEnergieManagement-System muss zusammen mit einer neuen SolarstromAnlage errichtet werden.

Hinweise zur SolarStromFassade

▪  Bitte beachten Sie, dass wir zur Ermittlung des Bewilligungsbetrages die aufgerundete PV-Leistung in ganzen kWp aus Ihrem Förderantrag verwenden werden, um Ihnen bei etwaigen positiven Leistungsabweichungen der PV-Module trotzdem einen wattgenau ermittelten Förderbetrag auszahlen zu können. Der auszuzahlende Förderbetrag wird abschließend wattgenau aus der durch Ihre Unterlagen zur Auszahlungsanforderung belegten installierten PV-Anlagenleistung in kWp ermittelt.