Wärmenetzanschluss

Nah-/Fernwärme für bestehende Nichtwohngebäude

Die Zukunft gehört den ressourcenschonenden Nah- und Fernwärmenetzen, denn sie speisen sich aus erneuerbaren statt fossilen Energien. Ihre Entwicklung ist tragfähig, wenn möglichst viele Gebäude im Bereich dieser Netze mit Heizwärme und Trinkwarmwasser versorgt werden.

Förderbaustein

Förderbetrag

Wärmenetzanschluss
     (Nah-/ Fernwärme) 
Bis zu 5 % der förderfähigen Kosten,
     maximal 25.000 EUR

✓ Das fördern wir:
▪ Den erstmaligen Anschluss von Wohnungen und Gebäuden an Nah- und Fernwärmenetze
▪ Die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen
▪ Wärmespeicher mit mindestens Energieeffizienzklasse B
▪ Elektroinstallationsarbeiten für die Umstellung von gasbetriebenen auf elektrische Kochstellen im Gebäude 

X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Wärmespeicher mit Energieeffizienzklasse C bis G

Bonus Heizungsoptimierung für neue Wärmenetzschlüsse

Um Wärme aus erneuerbaren Energien effizient nutzen zu können, sollte die Netztemperatur möglichst niedrig sein. Der Bonus soll Anreize schaffen, die Heiztemperatur innerhalb von Gebäuden zu senken und gezielt in die Wärmeübergabe (z. B. Heizkörper oder Flächenheizungen) sowie in die energetische Modernisierung des Gebäudes zu investieren.

Förderbaustein

Förderbetrag

Bonus Heizungsoptimierung Bis zu 5 % der förderfähigen Kosten,
     maximal 25.000 EUR

✓ Das fördern wir:
▪ Die Heizungsoptimierung als Bonus nur in Verbindung mit dem erstmaligen Anschluss von Wohnungen und Gebäuden an Nah- und Fernwärmenetze nach proKlima-Anforderungen
▪ Die Heizungsoptimierung nach proKlima-Anforderungen
▪ Die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen darf 60 °C nicht überschreiten
▪ Alternativ zur o. g. Auslegungsvorlauftemperatur: lastgang- und temperaturoptimierte Regelung der
 Wärmenetzanlage durch intelligente Fernwärme-Hauszentralen
▪ Wärmespeicher mit mindestens Energieeffizienzklasse B
▪ Kosten für Heizkörperaustausch oder Installation von Flächenheizung

Hinweise:
▪ Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG-EM).
▪ Für diesen Förderbaustein ist auch eine Antragstellung nach der Auftragsvergabe möglich, sofern Sie für dieselbe Maßnahme auch BEG-EM-Fördermittel nach dem 01.01.2024 beantragt haben. Wichtig: Der proklima-Antrag muss innerhalb von 4 Wochen nach Eingang BEG-EM-Bescheid eingehen. Nähere Erläuterungen finden Sie unter „Welche Fristen sind zu beachten?“ in den allgemeinen Förderbestimmungen.
▪ Für die Fristenkontrolle und die Kumulierungsbewertung ist zwingend der BEG-Förderbescheid zum Antrag beizufügen oder zu erklären, dass keine zusätzlichen Fördermittel in Anspruch genommen werden.
▪ Für eine gleichmäßige Wärmeverteilung mit niedrigen Vor- und Rücklauftemperaturen kann der Tausch von Heizkörpern erforderlich sein.

Hinweise zur Förderung eines Wärmenetzanschlusses

▪ Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG-EM).
▪ Für diesen Förderbaustein ist auch eine Antragstellung nach der Auftragsvergabe möglich, sofern Sie für dieselbe Maßnahme auch BEG-EM-Fördermittel nach dem 01.01.2024 beantragt haben. Wichtig: Der proklima-Antrag muss innerhalb von 4 Wochen nach Eingang BEG-EM-Bescheid eingehen. Nähere Erläuterungen finden Sie unter „Welche Fristen sind zu beachten?“ in den allgemeinen Förderbestimmungen.
▪ Für die Fristenkontrolle und die Kumulierungsbewertung ist zwingend der BEG-Förderbescheid zum Antrag beizufügen oder zu erklären, dass keine zusätzlichen Fördermittel in Anspruch genommen werden.