DachVollToll
für bestehende Wohngebäude
proKlima fördert die Vollbelegung Ihres Daches mit Solarmodulen. Anhand des Solarkatasters der Region Hannover können Sie die theoretisch mögliche Photovoltaik (PV) - Leistung bei Vollbelegung Ihrer Dachflächen zunächst einschätzen. Die erforderliche PV-Mindestleistung für die Förderung DachVollToll (DVT) checken Sie einfach mit unserem DachVollToll-Rechner.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
| DachVollToll, mindestens 2 kWp je Wohngebäude |
100 EUR/kWp maximal 2.000 EUR |
✓ Das fördern wir:
▪ Die Vollbelegung aller Dachflächen mit jeweils mindestens 650 kWh/kWp pro Jahr spezifischem PV-Ertrag
X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Die Belegung von Dachflächen mit weniger als 650 kWh/kWp pro Jahr spezifischem PV-Ertrag
▪ Balkon-PV-Anlagen
▪ PV-Anlagen mit weniger als 2 kWp installierter PV-Modulleistung
Bonus SolarMieterStrom
Um in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden den günstigen grünen Strom von der hauseigenen Solarstromanlage (Photovoltaikanlage) nutzen zu können, sind Mieterstromkonzepte nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Lösungen. Da bei SolarMieterStrom-Projekten in Gebäuden höhere Installationskosten entstehen, fördert proKlima ab drei bis maximal zehn Nutzeinheiten die Umsetzung von SolarMieterStrom-Projekten.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
| Bonus SolarMieterStrom für Gebäude mit mindestens 3, maximal 20 Nutzeinheiten |
1.000 EUR |
✓ Das fördern wir:
▪ Mieterstromprojekte nach dem EEG
▪ Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach dem EnWG
X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Modelle mit Pauschalmieten
▪ Modelle, bei denen der PV-Strom nur für den allgemeinen Strombedarf genutzt und Überschuss eingespeist wird
Hinweise
▪ Der Förderbaustein SolarMieterStrom ist mit allen weiteren proKlima SolarStrom-Förderbausteinen kumulierbar.
▪ Das zu fördernde SolarMieterStrom-Projekt muss zusammen mit einer neuen Solarstrom-Anlage errichtet werden.
▪ Bitte beachten Sie, dass wir zur Ermittlung des Bewilligungsbetrages die aufgerundete PV-Leistung in ganzen kWp aus Ihrem Förderantrag verwenden werden, um Ihnen bei etwaigen positiven Leistungsabweichungen der PV-Module trotzdem einen wattgenau ermittelten Förderbetrag auszahlen zu können. Der auszuzahlende Förderbetrag wird abschließend wattgenau aus der durch Ihre Unterlagen zur Auszahlungsanforderung belegten installierten PV-Anlagenleistung in kWp ermittelt.
Bonus SolarEnergiemanagement
Marktorientiert betriebene Home-Energy-Management-Systeme (HEMS) ermöglichen es, erneuerbar erzeugten Strom im Gebäude effizient zu nutzen, zu speichern oder – bei hohen Strompreisen – in das öffentliche Netz einzuspeisen. In Kombination mit dynamischen Stromtarifen, der nach § 14a EnWG vorgeschriebenen Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen und der Steuerbarkeit von PV-Anlagen nach § 9 EEG, tragen HEMS dazu bei, Stromnetze energie- und kosteneffizient zu betreiben.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
| Bonus SolarEnergieManagement für neue durch proKlima geförderte PV-Anlagen mit marktorientiert betriebenem Home-Energy-Management-System (HEMS) |
500 EUR/HEMS |
✓ Das fördern wir:
▪ Den Bonus SolarEnergieManagement, wenn die PV-Anlage im Rahmen eines weiteren proKlima SolarStrom-Förderbausteines gefördert wird.
▪ Marktorientiertes Home-Energy-Management-System (HEMS) in neuen, von proKlima geförderten PV-Anlagen, die einen Batteriespeicher, ein intelligentes Messsystem (iMSys) und eine FNN-Steuerbox umfassen, in Verbindung mit einem dynamischen Stromtarif.
X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Anlagen ohne eigene PV-Erzeugung
▪ Balkon-PV-Anlagen
Hinweise
▪ Der Förderbaustein SolarEnergieManagement ist mit allen weiteren proKlima SolarStrom-Förderbausteinen kumulierbar.
▪ Das zu fördernde SolarEnergieManagement-System muss zusammen mit einer neuen SolarstromAnlage errichtet werden.
Hinweise zur DachVollToll-Förderung
- Das Ergebnis des DachVollToll-Rechners ist je nach Gegebenheit der Dachflächen ein guter Anhaltspunkt für die im Rahmen unserer Förderung erforderliche PV-Mindestleistung. Im Zuge der Förderantragsprüfung behalten wir uns vor eine vom Ergebnis des DachVollToll-Rechners abweichende PV-Mindestleistung festzulegen, die auf unseren individuellen und detaillierten Berechnungen basiert.
- Bitte beachten Sie, dass wir zur Ermittlung des Bewilligungsbetrages die aufgerundete PV-Leistung in ganzen Kilowattpeak aus Ihrem Förderantrag verwenden werden, um Ihnen bei etwaigen positiven Leistungsabweichungen der PV-Module trotzdem einen wattgenau ermittelten Förderbetrag auszahlen zu können. Der auszuzahlende Förderbetrag wird abschließend wattgenau aus der durch Ihre Unterlagen zur Auszahlungsanforderung belegten installierten PV-Anlagenleistung in kWp ermittelt.




