Wärmepumpe
für bestehende Wohngebäude
Wärmepumpen sind die Versorgungskomponenten der Zukunft. Für die sogenannte Sektorkopplung spielen Wärmepumpen eine bedeutende Rolle, da sie Strom aus erneuerbaren Energiequellen (zum Beispiel Windkraft oder Solarstrom) effizient in Heizenergie umsetzen können. Gebäudenetze zur Versorgung von 2 bis zu 16 Gebäuden und 3 bis zu 100 Wohneinheiten können in kleinen Quartieren dazu beitragen, die Gesamtkosten zu senken und Wärmequellen gemeinschaftlich zu erschließen.
Die Förderung ist kombinierbar mit attraktiven Boni und dem Förderbaustein Solarwärmeanlage.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
| Luft/Wasser-Wärmepumpe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus |
Bis zu 5 % der förderfähigen Kosten, je Heizungsanlage bzw. Gebäude, maximal 1.500 EUR |
| Erdreich-Wärmepumpe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus |
Bis zu 5 % der förderfähigen Kosten, je Heizungsanlage bzw. Gebäude, maximal 2.500 EUR |
| Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus |
Bis zu 5 % der förderfähigen Kosten, je Heizungsanlage bzw. Gebäude, maximal 10.000 EUR |
✓ Das fördern wir:
▪ Wärmespeicher mit mindestens Energieeffizienzklasse B
▪ Natürliche Kältemittel bei Luft-Wasser-Wärmepumpen (beachten Sie hierzu unsere proKlima-Kältemittel-Liste)
▪ Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden
▪ Hydraulischer Abgleich nach proKlima-Anforderungen
▪ Auslegungsvorlauftemperatur für EZFH von 55 °C und für MFH/NWG von 60 °C
X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Wärmespeicher mit Energieeffizienzklasse C bis G
▪ Nicht-natürliche Kältemittel in Luft-Wasser-Wärmepumpen
▪ Wärmepumpenanlagen mit zu hoher Auslegungsvorlauftemperatur
▪ Luft-Luft-Wärmepumpen sowie Raumluft-Wasser-Wärmepumpen als Einzelmaßnahme
Bonus Heizungsoptimierung Wärmepumpe
Die Effizienz der Wärmepumpe steigt je kleiner die Vorlauftemperatur ist. Eine Investition in die Optimierung der Heizungsanlage durch Heizkörpertausch oder durch Einbau einer Flächenheizung bzw. die Dämmung der Gebäudehülle trägt dazu bei die Auslegungsvorlauftemperatur und die einzustellende Heizkurve abzusenken. Je Grad niedrigerer Auslegungsvorlauftemperatur werden etwa 1 % weniger elektrische Energie zum Heizen aufgewendet und damit langfristig Heizkosten gesenkt.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
| Luft/Wasser-Wärmepumpe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus |
Bis zu 5 % der förderfähigen Kosten, je Heizungsanlage bzw. Gebäude, maximal 1.500 EUR |
| Erdreich-Wärmepumpe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus |
Bis zu 5 % der förderfähigen Kosten, je Heizungsanlage bzw. Gebäude, maximal 2.500 EUR |
| Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus |
Bis zu 5 % der förderfähigen Kosten, je Heizungsanlage bzw. Gebäude, maximal 10.000 EUR |
✓ Das fördern wir:
▪ Investitionen in Maßnahmen zur Absenkung der Auslegungsvorlauftemperatur auf 45 °C für EZFH
bzw. 55 °C für MFH/NWG (beachten Sie hierzu unser Infoblatt Optimierung der Heizungsanlage).
▪ Auf monoenergetischen Betrieb ausgelegte Wärmepumpenanlagen
▪ Kosten für Heizkörperaustausch oder Installation von Flächenheizung
▪ Anerkennung von zurückliegenden Maßnahmen (letzte 12 Monate) an der Gebäudehülle nach BEG
X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Bestehende Heizungen, die bereits die Auslegungsvorlauftemperatur unterschreiten
▪ Kosten für Dämmung der Gebäudehülle sind nicht förderfähig
Hinweise:
▪ Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG-EM).
Bonus Flexibilität Wärmepumpe
Wärmepumpen koppeln den Stromsektor mit dem Wärmesektor und können bei Einsatz von Pufferspeichern flexible Stromtarife nutzen oder angebotsgeführt, zum Beispiel nach lokaler PV-Erzeugung, betrieben werden. Besonders die Trinkwasserhygiene darf bei Nutzung dieser Flexibilität nicht vernachlässigt werden. Durchfluss-Trinkwassererwärmer (sog. Frischwasserstationen oder Wohnungsstationen) in Kombination mit Pufferspeichern schaffen aufgrund der Trennung zum Trinkwarmwasser benötigte Flexibilitäten und können Trinkwasserhygiene und Energieeffizienz vereinbaren.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
| Flexibilität Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus bzw. Gebäudenetz |
Bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, je Heizungsanlage bzw. Gebäude, maximal 20.000 EUR |
✓ Das fördern wir:
▪ Pufferspeicher mit Frischwasserstationen (= zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer)
▪ Maßnahmen für den hydraulischen Abgleich von mehreren Zirkulationsrückläufen
▪ Temperaturmonitoring der Zirkulationsrückläufe sowie der Warmwasser- und Kaltwassertemperaturen zum Zwecke der Temperaturabsenkung
▪ Pufferspeicher mit Wohnungsstationen bzw. Wohnungsübergabestationen (=dezentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmung) mit einer Auslegungsvorlauftemperatur für den Netzvorlauf von 55 °C
▪ Ringinstallation von Kaltwasserleitungen zur Reduktion von Stillstandszeiten, zum Beispiel im Schacht vor den Wohnungsstationen oder in der stagnierenden Wohnungsinstallation
▪ Maßnahmen zur thermischen Trennung von warm gehaltenen Leitungen und Kaltwasserleitungen
▪ Zentrale oder dezentrale Pufferspeicher in einem Gebäudenetz mit Durchfluss Trinkwassererwärmung, wobei die Netzvorlauftemperatur max. 5 K höher als die aus Gründen der Trinkwasserhygiene einzuhaltende Temperatur des Warmwassers sein darf.
X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Elektro-Durchlauferhitzer
▪ Warmwasserzirkulation in Kombination mit Wohnungsstationen
▪ Warmwasserspeicher, die Trinkwarmwasser beinhalten
Hinweise:
▪ Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG-EM).
Bonus Wärmequelle Wärmepumpe
Wärmepumpen mit einer Wärmequelle im Erdreich, mit Eisspeichern oder Photovoltaisch-Thermischen Kollektoren erreichen im Betrieb häufig höhere Effizienzen als Luft-Wärmepumpen. Sie sind zwar mit höheren Investitionen verbunden, können im Normalfall aber über viele Jahrzehnte genutzt werden. Auch sind sie interessant an Standorten, an denen aus bestimmten Gründen (Platzbedarf, Schall, usw.) Luft-Wärmepumpen nicht installiert werden können.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
| Wärmequelle Wärmepumpe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus |
2.000 EUR, je Gebäude bzw. Heizungsanlage |
| Wärmequelle Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus bzw. Gebäudenetz |
3.000 EUR, je Gebäude bzw. Heizungsanlage |
✓ Das fördern wir:
▪ Erdwärmesonden, -Kollektoren, -Körbe oder -Spiralen, Grund- und Flusswasser, Photovoltaisch-Thermische Kollektoren ggf. in Kombination mit Abwärme, Abluft, Serverwärme oder Eisspeicher. Weitere Sonderbauformen auf Anfrage
▪ Errichtung von mit monoenergetischen Wärmepumpen versorgten Gebäudenetzen mit oben genannten Wärmequellen als kalte Nahwärme mit dezentralen Wärmepumpen oder als warme Gebäudenetze mit einer zentralen Wärmezentrale
Hinweise:
▪ Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG-EM).
Bonus Verbrauchsdatenauswertung Wärmepumpe
Mit zusätzlicher Messtechnik lässt sich die Qualität der Anlage dauerhaft und zuverlässig überwachen. Das hilft insbesondere während der Inbetriebnahme, um die Anlage optimal einstellen zu können. Aber auch im Normalbetrieb ist der Blick auf die Messdaten sinnvoll, um Störungen frühzeitig erkennen und unnötig hohe Betriebskosten vermeiden zu können.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
| Verbrauchsdaten Wärmepumpe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus |
1.000 EUR, je Gebäude bzw. Heizungsanlage |
| Verbrauchsdaten Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus bzw. Gebäudenetz |
1.500 EUR, je Gebäude bzw. Heizungsanlage |
✓ Das fördern wir:
▪ Einbau zusätzlicher Messtechnik (Wärmemengenzähler und Energiezähler) nach den Vorgaben aus dem Leitfaden Messtechnik
▪ In den Geräten integrierte Messtechnik, die die Genauigkeitsanforderungen von proKlima nachweislich erfüllt
▪ Lieferung von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Monatswerten von Wärme- und Stromverbrauch
X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Berechnungs- oder Schätzverfahren zur energetischen Bewertung
Hinweise:
▪ Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG-EM).
Hinweise zur Wärmepumpen-Förderung
▪ Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG-EM).
▪ Für diesen Förderbaustein ist auch eine Antragstellung nach der Auftragsvergabe möglich, sofern Sie für dieselbe Maßnahme auch BEG-EM-Fördermittel nach dem 01.01.2024 beantragt haben. Wichtig: Der proklima-Antrag muss innerhalb von 4 Wochen nach Eingang BEG-EM-Bescheid eingehen. Nähere Erläuterungen finden Sie unter „Welche Fristen sind zu beachten?“ in den allgemeinen Förderbestimmungen.
▪ Für die Fristenkontrolle und die Kumulierungsbewertung ist zwingend der BEG-Förderbescheid zum Antrag beizufügen oder zu erklären, dass keine zusätzlichen Fördermittel in Anspruch genommen werden.




